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- BGB Mann -

P.b.b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2791 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 11. November 1997 Teil 11 111.Verordnung:Artgerechte Haltung von Männern 111. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von Männern Aufgrund des § 32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 54811973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet: Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann Oberhaupt lohnt. Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGBl. Nr. 54811973 unbedingt aufweisen: § 1 Abs. 1. Er sollte nützlch sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten; fleißig im Haushalt und eine Wucht im Bett) Abs. 2. Er sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen) Abs. 3. Obige Punkte können außer Acht gelassen wernn wenn § 2 zutrifft § 2 Er ist reich Artikel 2 Tips und Empfehlungen § 3 Abs. 1. Anschaffung: Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt. Abs. 2. Ernährung: Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten. Auch das Syndrom "im Rippleiberl mit Bierflasche vor dem Fernseher" könnte in Extremfällen auftreten. Abs. 3. Unterbringung: Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Männer neigen dazu, bei jeder Gelegenheit fortzulaufen. Sie sind dann meist in Rudeln in sogenannten Wirtshäusern anzutreffen, wo sie von Alkohol gestärkt Ihre Rangkämpfe austragen. Abs. 4. Pflege: Sorgen sie dafür, daß er sich einmal täglich wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Abs. 5. Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", Platz", "kusch" und "hol's" erleichtern die Haltung eines Mannes erheblich und sind selbst - entgegen mancher Theorien - für Männer erlernbar. Abs. 6. Fortpflanzung: Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig läufiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

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